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EU-Naturschutzrichtlinien bleiben

Naturschutzgebiet Schild an einem Pfahl

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Die EU-Kommission entschied gestern über die Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien, konkret die Vogelschutzrichtlinie sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Damit wurde eine rund zweijährige Debatte über die Ausrichtung der EU-Umweltpolitik beendet.

Naturschutzgebiet Schild an einem Pfahl

Günter Mitlacher, Leiter Biodiversitätspolitik beim WWF Deutschland, ist erleichtert, dass das europäische Naturerbe nun nicht verscherbelt werde, indem die Kommission den Weg der Vernunft eingeschlagen habe. Auch beim NABU findet man große Worte: „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein – nicht nur für alle, denen die Bewahrung unseres Naturerbes am Herzen liegt“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die EU hatte ihre beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien, die EU-Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie im Rahmen eines Programms zur „Besseren Rechtsetzung“ der EU überprüft.
Eine Bürgerbefragung der EU zu den Naturschutzrichtlinien hatte daraufhin im vergangenen Jahr zu einer Rekordbeteiligung geführt. Über eine halbe Million Menschen nahmen daran teil, fast alle forderten die Beibehaltung der Richtlinien. Im Anschluss forderten auch das EU-Parlament und der Rat der Umweltminister die Kommission auf, die Richtlinien nicht zu ändern, sondern besser umzusetzen und zu finanzieren.

Konstantin Kreiser, NABU-Leiter für Globale und EU-Naturschutzpolitik ergänzt, dass die EU-Kommission damit auch ein wichtiges Signal an die UN-Biodiversitätskonferenz in Cancún/Mexiko sende. „Nach zwei Jahren Unsicherheit geht die Europäische Union nun wieder mit ihrer erstklassigen Gesetzgebung voran.“

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