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Erhebliche Umweltwirkungen: Großanlage zur Hähnchenmast in Wattmanshagen darf vorerst nicht gebaut werden

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Verwaltungsgericht Schwerin gibt BUND Recht

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat dem Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im gerichtlichen Eilverfahren gegen die geplante Großmastanlage für 200.000 Hähnchen je Durchgang in Wattmannshagen Recht gegeben. Das Gericht bestätigte die Darlegung des BUND, dass die vorgelegten Genehmigungsunterlagen zur Beeinträchtigung geschützter Biotope unzutreffend sind. Untersuchungen des BUND hatten unter anderem belegt, dass die kritischen Belastungswerte für die Biotope teilweise um das dreifache überschritten werden.

“Die Wirkungen der Großanlage sind so gravierend, dass mit Absterbeerscheinungen des nahen Waldgebietes gerechnet wird. Auf weitere Biotope wie nahegelegene Seen sind die Wirkungen erst gar nicht untersucht worden. Die betroffenen Biotope sind nach der europäischen FFH-Richlinie geschützt. Dafür hätte eine ausführliche Verträglichkeitsuntersuchung erarbeitet werden müssen, die auch Zusatzbelastungen wie durch die geplante Biogasanlage mit einbezieht. Das Unterlassen ist rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht nun bestätigt hat. Außerdem hat das Verwaltungsgericht bestätigt, dass die vorgelegten Bewertungsmodelle für Belastungsgrenzen der Biotope ungeeignet sind.” sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag zum Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichtes vom 30.01.2014. “Damit wird gerichtlich bestätigt, dass die Wirkungen von Großanlagen bisher fehlerhaft bewertet wurden. Die Belastungsgrenzen der Natur sind oftmals bereits erreicht. Zusätzliche Schadstoffe gelangen dann direkt in lebenswichtige Umweltgüter wie zum Beispiel in die Grundwasservorräte.”

Die Genehmigungsbehörde hatte trotz zahlreicher Einwände und Fachstellungnahmen am 14.Mai 2012 die Genehmigung für den Bau der Großanlage erteilt und auf Wunsch des Bauherrn den sofortigen Baubeginn angeordnet. Der BUND hatte Widerspruch eingelegt und neben den gravierenden Umweltwirkungen auch die fehlerhaften Schadstoffberechnungen, unzutreffende Wetterdaten, das fehlende Brandschutzkonzept und die fehlenden Untersuchungen zur Gesundheitsgefährdung für die Anwohner durch keimbelastete Feinstäube und Bioaerosole vorgetragen. Der Widerspruch wurde von der Genehmigungsbehörde nicht beschieden. Durch die Anordnung des sofortigen Baubeginns wurde die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen aufgehoben. Mit dem gerichtlichen Beschluss ist die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt. Die Anlage darf zunächst nicht gebaut werden, solange der Widerspruch anhängig ist.
Gegen den Beschluss kann nun innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden.

Für Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND Landesgeschäftsführerin, T. 0178 5654700
— 

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19053 Schwerin

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Bild: (c) Kenny Eliason via unsplash.com

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